Antrag des BBB auf Offenlegung des Engelsbaches
Im Folgenden wurde der Sachverhalt in einer Übersicht zusammengefasst. Die vollständigen amtlichen Dokumente werden entsprechend referenziert.
Die Initiative Landschaftsschutz Im Wingert setzt sich für den Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße ein, die sie kurz als den „Wingert“ bezeichnet.
Zum 9. Januar 2020 hat der Bürger Bund Bonn den Antrag eingereicht,
- den Engelsbach auf einem Teilstück des Wingerts offenzulegen
- die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen.
- noch in dieser Wahlperiode notwendige Beschlüsse vorzulegen, um das im Landschaftsplan festgelegte Ziel – den gesamten Wingert als Landschaftsschutzgebiet anzureichern und ökologisch aufzuwerten – planungsrechtlich umsetzen zu können.
- zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung des Wingerts als Ausgleichsfläche unterstützt werden kann.
Hier die Zusammenfassung, mit der der BBB diesen Antrag begründet hat:
- Das Verfahren zugunsten der Investoren-Planung mit Bebauungsplan Nr. 6420-1 „Im Wingert“ ist mit einstimmigem Beschluss des Planungsausschusses vom 12.12.2018 eingestellt worden.
- Damit wurde nicht mehr über den Vorschlag der Verwaltung entschieden, die Offenlegung des Engelsbaches in Betracht zu ziehen (DS 1712513NV4), Als Gründe für die Offenlegung nannte die Verwaltung, dass diese
- eine Alternative für die notwendige Kanalsanierung sein könnte,
- in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Zielen entspricht und
- als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet geeignet ist.
- Vor dem Hintergrund stadtklimatischer Gesichtspunkte kommt einem Grünzug mit Bachlauf besondere Bedeutung auf Grund der Verbesserung des Mikroklimas zu.“ (DS 1712513NV4)
- Angesichts des in Bonn ausgerufenen Klimanotstands sollte der Oberbürgermeister nicht nur schnellstmöglich die Offenlegung des Engelbaches wie vorgeschlagen realisieren und die dazu notwendigen Beschlüsse herbeiführen, sondern die gesamte Fläche „Im Wingert“ im Sinne wasserwirtschaftlicher, ökologischer und stadtklimatischer Ziele aufwerten und dauerhaft sichern. Dem kann auch insbesondere die Ausweisung als Ausgleichsfläche dienen.
Der BBB schrieb hier ebenfalls, dass der Investor seine Ablehnung der Planung zur Bachverlegung wie folgt dokumentiert hatte: „Der vorhandene Bachlauf ist schon seit langer Zeit verrohrt, und soll weder in seiner Verrohrung noch in seinem Verlauf angetastet werden. Der Bachverlauf liegt in wesentlichen Bereichen in der Straßenparzelle. Ein Rückbau der Verrohrung und somit Offenlegung des Baches würde entweder eine Verlegung der Straße oder Verlegung des Baches erfordern, was eine Nutzbarkeit des Grundstücksareals in unangemessener Weise beeinträchtigen würde.“
Antrag 191031 „Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches“ im Ratsinformationssystem der Stadt Bonn: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3543